Coronavirus: Stadt Essen schließt Bars, Restaurants, Diskos und mehr

Das Coronavirus sorgt bei uns in Essen für weitere massive Einschränkungen. Die Stadt hat einen Erlass veröffentlicht, der das öffentliche Leben in weiten Teilen lahmlegt.

Ein Test für das Krankheitsbild des 2019-nCoV (Symbolbild).
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Coronavirus in Essen: Stadt legt öffentliches Leben weitgehend lahm

Die Stadt Essen hat eine Allgemeinverfügung für unsere Stadt erlassen, die weite Teile des öffentlichen Lebens einschränkt. Ab Dienstag (17. März) werden folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote geschlossen beziehungsweise eingestellt:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Restaurants und Gaststätten (ausgenommen sind damit verbundene Lieferdienste und Imbisse für den Außerhaus-Bedarf), Theater, Kinos und Museen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen
  • alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe

Zunächst gilt das bis zum 19. April.

Stadt Essen: Coronavirus sorgt für Einschränkungen beim Einkaufen

Auch der Zugang zu Einrichtungshäusern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen wird beschränkt und ist nur erlaubt, wenn die Besucherzahl reglementiert wird. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

Auch alle öffentlichen Veranstaltungen ab 15 Personen werden verboten. Das gilt auch für Gottesdienste und Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften und auch Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen. Diese können nur nach einer individuellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit zugelassen werden. Die Teilnahme an Bestattungen ist nur Verwandten 1. Grades sowie Geschwistern gestattet.

Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen, beispielsweise bleiben Wochenmärkte erlaubt.

Coronavirus: Auch Demos und Versammlungen in Essen weitgehend untersagt

Personenansammlungen von mehr als 15 Personen auf öffentlichen zugänglichen Flächen sind ebenfalls untersagt. Das gilt nicht für Flächen des ÖPNV.

Darüber hinaus wurde Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe angeordnet. Ausgenommen ist maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nach einer Hygieneunterweisung. Ausgenommen davon sind medizinische oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten).

Zusätzliche wurden grundsätzlich Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach Definition des Robert Koch-Institutes erlassen. Diese gelten insgesamt 14 Tage nach der Rückkehr.

Nicht mehr betreten werden dürfen:

  • Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kitas, Schulen und viele weitere,
  • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und weitere, und zwar als Besucher,
  • stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe,
  • Hochschulen

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Das Coronavirus sorgt nicht nur für Einschränkungen, sondern auch viele Unsicherheiten, Ängste und Fragen. Auf dieser Seite halten wir Euch mit allen wichtigen Infos auf dem Laufenden, geben Euch aber auch Hintergrundinfos, Einordnungen und erklären auch, warum wir so berichten, wie wir es tun.

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