Coronavirus in Essen: Das hat auf, das hat zu

Das Coronavirus sorgt für viele Einschränkungen bei uns in Essen. Einige Läden dürfen offen bleiben, viele andere müssen schließen. Unter anderem Supermärkte bleiben dauerhaft auf. Hier gibt es den genauen Überblick.

Corona Virus 3D Model
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Viele Einschränkungen durch Coronavirus in Essen

Erlasse, Verordnungen, Anweisungen. Bundesregierung, Landesregierung, Stadtverwaltung. Fast stündlich gab es in den letzten Tagen neue Regeln und Einschränkungen wegen des Coronavirus. Und das von mehreren Stellen. Wir fassen für Euch zusammen was in Essen auf hat und was geschlossen ist (Stand: 23. März, 07:15 Uhr)

Coronavirus in Essen: Das hat auf

Dauerhaft geöffnet bleiben

  • Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte
  • Bäckereien, aber ohne den Café-Bereich
  • Abhol- und Lieferdienste von Restaurants und Imbissbuden
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken, Sparkassen und Poststellen
  • Reinigungen, Waschsalons
  • Kioske
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel
  • Floristen
  • Friedhöfe (mit Ausnahme der Trauerhallen und Verwaltungen)
  • Einrichtungen, wie Praxen für Psychotherapie, Physiotherapie, Logopäden, Ergotherapeuten, Heilpratiker
  • Dienstleister und Handwerker dürfen der Tätigkeit weiter nachgehen
  • Einkaufcenter, sofern sie einen Lebensmittelladen beinhalten, damit dieser erreicht werden kann


Generell müssen in Essen alle noch geöffneten Läden auf besondere Hygiene und Abstand zwischen den Kunden achten. Außerdem dürfen Supermärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken und der Großhandel nun auch sonntags von 13 bis 18 Uhr aufmachen. Die Märkte sagen aber, dass sie ihren Mitarbeitern lieber Ruhepausen gönnen wollen.


Wir lassen uns nicht unterkriegen und stehen die Corona-Krise gemeinsam durch: Radio Essen Zuhause - Corona kann uns mal!

Coronavirus in Essen: Das hat zu

Geschlossen sind:

  • alle Geschäfte und Einkaufscenter, die oben nicht aufgezählt sind
  • Restaurants, Cafés, Eisdielen (nur gelieferte Außer-Haus-Angebote dürfen stattfinden)
  • Kneipen, Bars, Clubs, Diskos
  • Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios
  • Schulen, KiTas und andere Schulungseinrichtungen, wie z.B. VHS oder Berufsbildungswerke
  • Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen
  • Messen, Ausstelllungen, Freizeit- und Tierparks, der Grugapark
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder und Vergleichbares
  • Spiel- Bolz- und Sportplätze
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros
  • Behindertenwerkstätten
  • Trauerhallen auf Friedhöfen und die Friedhofsverwaltungen
  • Bordelle
  • Bibliotheken
  • alle Recyclinghöfe und Grünschnitt-Annahmestellen in Essen
  • Reisbusse müssen Betrieb einstellen
  • Hotelübernachtungen für Touristen sind untersagt

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