Corona-Test: Darf der Arbeitgeber einen Test verlangen?

Ein einziger infizierter Mitarbeiter kann ein ganzes Unternehmen lahmlegen. Grund genug für Arbeitgeber, einen Corona-Test zu verlangen? Die Testpflicht unterstützt das Recht des Arbeitsgebers.

Corona-Test: Das Recht im Beruf

Für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten ist ein Corona-Test mittlerweilse ohnehin Pflicht. Ob das flächendeckend klappt, wird sich erst noch zeigen. Darf jetzt auch der Arbeitgeber einen Test von seinen Arbeitnehmern verlangen?

Ja, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das geht jedoch nicht willkürlich.

«Der Arbeitgeber braucht ein besonderes Interesse dafür. Er kann zum Beispiel nicht sagen, er will von allen seinen Mitarbeitern einen Corona-Test.»

Ein solches berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr vorliegt, erklärt der Fachanwalt.

«Im Moment, bei einer globalen Pandemie, ist die Infektionsgefahr aber quasi überall erhöht.»

Arbeitgeber kann nicht im Alleingang entscheiden

Maßgeblich sei, dass der Arbeitgeber keine eigene Bewertung dessen vornimmt, was er für eine erhöhte Infektionsgefahr hält. Vielmehr müsse er bei seinen Entscheidungen die Maßnahmen der Behörden berücksichtigen. Also etwa die der Landesbehörden, die zum Beispiel Quarantäneverordnungen erlassen oder aber die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Gemeinsam mit der Bundesregierung legt das RKI zum Beispiel fest, welche Staaten als Risikogebiete gelten. Kehren Arbeitnehmer dann von dort aus dem Urlaub zurück, könne der Arbeitgeber einen Test verlangen, so Bredereck.

«Außerdem kann man noch darüber diskutieren, welche Schutz- und Fürsorgepflichten der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern hat», ergänzt der Fachanwalt.

Besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr für andere Arbeitnehmer, weil ein Mitarbeiter zum Beispiel aus einem Land zurückkehrt, für das eine Reisewarnung gilt, könnte der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen.

Gibt es jedoch grundsätzlich eine Vereinbarung und die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice hat der Arbeitgeber, laut Bredereck, kein berechtigtes Interesse, einen Test zu verlangen.

© dpa-infocom

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