Corona-Strafen: Talk mit Anwalt

Wer Corona-Symptome hat, nicht zum Arzt geht und andere absichtlich ansteckt, der muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen: Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gibt es viele Maßnahmen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Strafen. Ein Anwalt erklärt uns, was das für Auswirkungen haben kann und was Ihr beachten solltet.

© Kai Fedrau / Radio Essen

Haftstrafen für Masken-Verweigerer

Im Gefängnis, da treffen viele Menschen aufeinander, die eine Menge Mist gebaut haben: Einbrecher, Mörder, Steuerhinterzieher und bald vielleicht auch Maskenverweigerer. Wer Corona-Symptome hat, nicht zum Arzt geht und andere absichtlich ansteckt, der muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Und wer einfach nur leichtsinnig und schlampig mit dem Virus umgeht, dem drohen zum Beispiel Schmerzensgeldzahlungen. Da kommen schnell hohe Summen zusammen. Darüber haben wir heute (19. August) ab 17.00 Uhr bei Radio Essen mit dem Anwalt Arndt Kempgens gesprochen.

Das war der erste Teil des Talks

Im ersten Teil des Talks geht es um die fahrlässige Ansteckung des Coronavirus. Welche Strafen drohen einer Person, die mich (un)beabsichtigt ansteckt? Und wie sind dann meine Rechte, wenn ich von so einer Person infiziert werde?

© Radio Essen

Das war der zweite Teil des Talks

Im zweiten Teil geht es um das Zivilrecht bei einer Corona-Ansteckung. Ihr erfahrt also, ob Ihr einen Anspruch auf Schmerzensgeld habt, wenn Euch jemand mit dem Coronavirus ansteckt.

© Radio Essen

Es gibt nach wie vor sehr viele Informationen zum Coronavirus. Deshalb haben wir für Euch einen kompletten Bereich zu diesem Themenkomplex eingerichtet. Ihr findet ihn hier:

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