CDU und FDP reformieren Straßenausbaubeiträge
Veröffentlicht: Dienstag, 02.07.2019 14:09
Die NRW-Landesregierung will die umstrittenen Straßenausbau-Beiträge reformieren. Sie hält aber grundsätzlich weiter den Beiträgen für Anwohner bei Straßensanierungen fest. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP haben zahlreiche Entlastungen vorgestellt.
Der Plan sieht im Groben so aus: Die Straßenausbau-Gebühren für die Anwohner werden halbiert. Anwohner müssen zum Beispiel für eine Anliegerstraßen in Zukunft nicht mehr bis zu 80 Prozent der Kosten zahlen, sondern maximal 40 Prozent. Der Betrag, der den Kommunen dann fehlt, soll vom Land übernommen werden. Jedes Jahr wollen CDU und FDP dafür 65 Millionen Euro bereitstellen. Diese Reform gilt für alle Bauprojekte, die nach dem 1.1. 2018 vom Stadtrat beschlossen wurden. Außerdem sollen Härtefallregelungen gefunden werden - vor allem für junge Familien und Rentner.
Der Bund der Steuerzahler hatte fast eine halbe Million Unterschriften gesammelt, um die Beiträge abzuschaffen. Von dort heißt es: Die Pläne zur Zukunft des Straßenausbaubeitrags verstehe man als die richtige Weichenstellung, die zügig zu seiner Abschaffung führen könne. Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, sagte uns: „Das grundsätzliche Problem ist damit noch nicht gelöst, doch kommen CDU- und FDP-Fraktionen mit ihren Vorschlägen der Volksinitiative „Straßenausbaubeitrag abschaffen“ schon deutlich entgegen.“
Für Mieter ändert sich nichts
Straßenausbaubeiträge dürfen auch weiter nicht auf die Mieter umgelegt werden. Darauf weißt der Deutsche Mieterbund hin. Und das weder als Betriebskosten noch als Mieterhöhung wegen Modernisierung.
Die Änderungen in Zahlen
So hoch ist die Anliegerbeteiligung für die Straßenausbau-Beiträge bisher:
- Anliegerstraßen: 50% bis 80% bei Fahrbahn und Radweg, 60% bis 80% bei Parkstreifen und Gehweg
- Haupterschließungsstraßen: 30% bis 60% bei Fahrbahn und Radweg, 50% bis 80% bei Parkstreifen und Gehweg
- Hauptverkehrsstraßen: 10% bis 40& bei Fahrbahn und Radweg, 50% bis 80% bei Parkstreifen und Gehweg
- Hauptgeschäftsstraßen: 40%bis 70% bei Fahrbahn und Radweg, 60% bis 80% bei Parkstreifen und Gehweg
Ab dem 01.01.2020 sollen die Anwohnerbeiträge folgendermaßen gestaffelt werden:
- Anliegerstraßen: 40 %
- Haupterschließungsstraßen: 30%
- Hauptverkehrsstraßen: Fahrbahn und Radwege 10%, Parkstreifen und Gehweg 40%
- Hauptgeschäftsstraßen: Fahrbahn und Radwege 35%, Parkstreifen und Gehweg 40%