Bundestagswahl 2021 in Essen: Alle Fragen und Antworten zur Wahl

Die Bundestagswahl 2021 rückt immer näher. Bis dahin hält Euch Radio Essen auf dem Laufenden, damit Ihr alle relevanten Infos für Eure Entscheidung im Herbst habt. Hier findet Ihr die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund ums Kreuzchen setzen.

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Wann wird gewählt?                  

Am 26. September wählen die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands den 20. Bundestag. Die Wahllokale in Essen sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jede:r Deutsche, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Jahren in Deutschland wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind auch alle im übrigen Ausland lebende volljährige Deutsche.

In Deutschland sind dieses Jahr 60,4 Millionen Menschen wahlberechtigt (Stand 29.07.2021).

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Ihr müsst die Wahlbenachrichtigung und Euren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Wo darf ich wählen gehen?

Das Essener Stadtgebiet ist in 309 Wahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt. Am Wahltag (26. September) könnt Ihr von 8.00 bis 18.00 Uhr in dem Wahlraum wählen, der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben ist.

Die Wahlräume sind meistens in Schulen, Seniorenheimen oder Gemeindezentren eingerichtet.

WICHTIG: Achtet immer auch auf die angebene Adresse. Laut dem Essener Wahlamt kann sich der Ort des Wahlraumes von einer Wahl bis zur nächsten durchaus ändern.

Alternativ könnt Ihr im Gebäude des Wahlamtes Essen während der Öffnungszeiten persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte, der Personalausweis oder Reisepass. 

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum von Mitte August bis zum 05. September 2021 zugestellt.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder einfach keine Lust dazu hat, kann vorher natürlich auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Den Briefwahlantrag findet Ihr auf der Rückseite Eurer Wahlbenachrichtungskarte. Den müsst Ihr bis Freitag, den 24. September eingereicht haben.

Der Wahlschein selbst muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefkasten des Wahlamtes sein. Ihr solltet ihn also früh genug absenden, damit er rechtzeitig mit der Post ankommt. Ihr könnt den Brief auch selbst beim Rathaus oder beim Wahlamt im Briefkasten einwerfen.

Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe oder im Ausland wohne?

Menschen, die aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland nach Essen ziehen, werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt als Bürger der Stadt Essen angemeldet haben. Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Essen leben.

Das Wählerverzeichnis wird mit dem Stand der Daten des Einwohnermeldeamtes vom 15. August erstellt. Wer danach noch nach Essen zieht, muss sich beim Essener Wahlamt melden, um hier ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Auch das geht allerdings nur bis zum 05. September. Wer bis dahin nicht im Essener Wählerverzeichnis steht, muss entweder in einem Wahllokal in seinem alten Wohnort wählen oder per Briefwahl seine Stimme abgeben.

Wahl-O-Mat

Auch bei der Bundestagswahl 2021 gibt es wieder einen Wahl-O-Maten. Es gibt 38 politische Thesen, zu denen sich der Nutzer positionieren kann. Die Antworten werden am Ende mit den Antworten der Parteien verglichen und es wird angezeigt, wo Übereinstimmungen liegen und mit welcher Partei Du die meiste Übereinstimmung hast. Allerdings solltest Du immer auch die ausführlichen Begründungen der Parteien zu ihrer Position durchlesen.

Ab dem 2. September findest Du den Wahl-O-Mat hier.

Essener Kandidat:innen

Jede:r wahlberechtigte Bürger:in hat zwei Stimme. Die erste Stimme kann für eine:n Direktkandidat:in abgegeben werden. So kommen 299 Abgeordnete (einer pro Wahlbezirk) in den Bundestag. Die zweite Stimme ist für die Landesliste einer Partei. Auf den Listen sind die Kandidat:innen der Parteien aufgelistet. Sie stehen dort in einer bestimmten Reihenfolge, die vorher festgelegt wurde. Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag - also welchen Anteil der Sitze im Parlament die einzelnen Parteien bekommen. Voraussetzung ist natürlich, dass sie einen Mindestanteil von 5 Prozent der Stimmen bekommen.

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