Bistum Essen suspendiert Priester: Vorwurf der sexuellen Belästigung

Die katholische Kirche kämpft schon länger mit Vorfällen und Vorwürfen der sexuellen Belästigung. Jetzt gibt es einen aktuellen Fall im Bistum Essen. Dort ist ein Priester im Ruhestand suspendiert worden, weil er zwei Frauen sexuell belästigt haben soll.

© Sven Christian Schulz / Radio Essen

Bistum Essen: Priester soll zwei Frauen "unsittlich berührt" haben

Das Bistum Essen hat einen Priester suspendiert, der zwei Frauen sexuell belästigt haben soll. Der Priester ist schon im Ruhestand, war aber offenbar nach wie vor für das Bistum beschäftigt. Katholische Priester gehen in der Regel erst mit 75 in den Ruhestand, nehmen danach aber oft noch seelsorgerische Tätigkeiten wahr, lesen Messen oder nehmen Beichten ab. Die beiden Frauen werfen dem Priester vor, sie "unsittlich berührt" zu haben, steht in der Mitteilung des Bistums. Die Frauen hätten sich an die entsprechende Stelle im Bistum gewandt, diese haben sofort Ruhrbischof Overbeck informiert und der die mutmaßlichen Taten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Details zu den Vorwürfen nennt das Bistum nicht. Auch für einen Priester gelte die Unschuldsvermutung. Deshalb will das Bistum auch nicht sagen, in welcher Stadt sich die mutmaßlichen Taten abgespielt haben sollen. Die Rede ist nur vom "zentralen Ruhrgebiet". Nach Radio Essen-Informationen kommen für die Taten aktuell Bochum, Duisburg oder Essen in Frage.

Sexuelle Belästigung im Bistum Essen: viele Fragen offen

Auch wann die Vorfälle genau stattgefunden haben sollen oder in welchem Zusammenhang, sagt das Bistum Essen auf Nachfrage von Radio Essen nicht. Ein Sprecher grenzte nur den zeitlichen Rahmen etwas ein. Ein Vorfall sei einige Jahre her, der andere etwas aktueller. Damit scheint eine Verjährung der Vorfälle aktuell zumindest unwahrscheinlich. Abseits der strafrechtlichen Ermittlungen wurde auch ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet. Es wird allerdings so lange auf Eis gelegt, bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Unabhängig vom Ausgang dieser Ermittlungen wird im Anschluss auch das kirchenrechtliche Verfahren dann wieder aufgenommen. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen sollte, zum Beispiel weil die Taten doch verjährt sind, könnten die Katholische Kirche und das Bistum Essen also eigene Maßnahmen verhängen.

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